3.: Jedwede Beteiligung an irgendwelchen militärisch geführten Auseinandersetzungen soll auf jeden Fall und grundsätzlich dauerhaft ausgeschlossen werden.
3.: Jedwede Beteiligung an irgendwelchen militärisch geführten Auseinandersetzungen soll auf jeden Fall und grundsätzlich dauerhaft ausgeschlossen werden.